Rechtsberatung

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Unsere Fachgebiete

Permanente Fortbildung, Spezialisierung,
sowie fachübergreifende Zusammenarbeit
unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte (innerhalb unserer Kanzlei, aber auch mit unseren Kooperationspartnern)
sind Grundlagen unserer Kompetenz.

Somit können wir Ihnen eine allseits
auf den Grundlagen der aktuellen Rechtssprechung basierende Rechtsberatung bieten.

 
  • Abmahnung
  • Abwicklung von Arbeitsverhältnissen (Abfindung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Zeugnis)
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerhaftung
  • Elternzeit
  • Inhaltliche Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Urlaubsanspruch

Bei sorgfältiger Planung lassen sich auch größere Vermögen mit geringem oder keinem Erbschaft- bzw. Schenkungssteueraufkommen auf die Nachfolger übertragen. Sprechen Sie uns an, die vielfältigen Möglichkeiten bieten sicher auch für Sie eine Lösung!

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragsteuer („Abgeltungsteuer“)
  • Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
  • Haftungsfragen
  • Umwandlungsmöglichkeiten
  • Verschmelzung
  • Spaltung
  • Formwechsel
  • Nach- und Generationenfolge
  • Transparenz- und Veröffentlichungspflichten
  • Gründung von Gesellschaften
  • Kapitalaufbringung und -erhaltung
  • Eintragungshindernisse
  • Kündigung von Gesellschaften und Gesellschaftern
  • Abfindung: Berechnung und Auszahlung
  • Abstimmungs- und Mehrheitenfragen
  • Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung
  • Rechtsformwechsel
  • Realteilung
  • Liquidation
  • Insolvenz
  • Nachhaftung
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Gewährleistung, z.B. Mietminderung
  • Inhaltliche Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • Instandhaltung und Instandsetzung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen
  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Mietrückstände
  • Formen der Nachfolge
  • Person des Übergebers, Persönlichkeit des Nachfolgers
  • Management-Buy-Out
  • Fusion und Übernahme
  • Spaltung
  • Realteilung
  • Schenkung durch Nachfolge oder nachfolgende Schenkung?

Wie die Mediation ist auch ein Schiedsverfahren eine Möglichkeit, einen Konflikt ohne Einschaltung der ordentlichen Gerichte zu lösen. Nicht immer schneller, aber meistens passender für die Parteien.

Im Sozialrecht setzen wir für unsere Mandanten Leistungen durch, die ihnen seitens des Staates zustehen.
Wir sind insbesondere tätig im Rahmen der:

  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Pflegeversicherung
  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • gesetzlichen Unfallversicherung
  • Sozialhilfe

Aber auch im Schwerbehindertenrecht sowie bei Fragen rund um die Kinder- und Jugendhilfe, bei Streitigkeiten mit der Familienkasse oder Fragen zum Elterngeld und der Elternzeit stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wir überprüfen für Sie behördliche Bescheide und vertreten Sie in Widerspruchsverfahren sowie in Verfahren beim Sozialgericht,          Landessozialgericht und Bundessozialgericht.

  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundsteuer
  • Verbrauchssteuern (Kaffeesteuer, Mineralölsteuer)

Allzu leicht wird bei der Komplexität des heutigen Steuerrechts aus einer vermeintlich einfachen Betriebsprüfung oder Kontrollmitteilung ein ausgewachsenes Strafverfahren, dass den Mandanten auch in existenzielle Nöte bringen kann. Wir beraten so, damit es gar nicht soweit kommt, stehen Ihnen aber natürlich auch im „Fall der Fälle“ zu Seite – auch wenn Sie vorher noch nicht unser Mandant waren!

Wir beherrschen das Umsatzsteuerrecht sowohl in seinem nationalen Umfang, also auch die europäische Dimension der Umsatzbesteuerung.

  • Abwicklung der Korrespondenz mit Sachverständigen, Werkstätten, Versicherungen und sonstigen Unfallbeteiligten
  • Gewährleistung beim Autokauf
  • Regulierung von Unfallschäden
  • Entwurf und Prüfung von Teilungserklärungen und Sondernutzungsrechten
  • Prüfung/Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen

Wir sind gerne für Sie da

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Ob per Telefon, Email, Messenger oder persönlich.

So können wir schnell herausfinden, wie wir Ihnen zur Seite stehen können.

Gespräch

In einem Erstgespräch – auch als Telefontermin oder in Videokonferenz – beleuchten wir Ihr Problem und nehmen so viele Informationen wie möglich auf. Nicht selten läßt sich bereits so eine Lösung finden.

Lösung

Unsere Lösung erhalten Sie stets neben einem Gespräch auch in schriftlicher (bzw. elektronischer) Form.
So haben Sie in jedem Fall „etwas in der Hand“ und können auch später darauf zurück kommen.

Und wenn`s dann doch sein muss

STREITEN WIR FÜR SIE!

Nicht immer kann eine Lösung gütlich gefunden werden.
Dann ist ein Weg zu Gericht, notfalls auch über mehrere Instanzen, unausweichlich.

Aber auch dann sind wir stets an Ihrer Seite, erstreiten Ihr Recht oder verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Ansprüche.

Langjährige Erfahrung heißt eben auch: Einen langen Atem haben. 
Denn derjenige, der bis zuletzt alles gibt, geht am Ende auch siegreich aus einer Auseinandersetzung hervor.