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AKTUELLES

11.03.   Umsatzsteuer / Lohnsteuer / Kirchensteuer zur Lohnsteuer / Einkommensteuer / Kirchensteuer / Körperschaftssteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.03. für den Eingang der Zahlung.
Diese Frist gilt nicht
für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde
(Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

10.04. Umsatzsteuer / Lohnsteuer / Kirchensteuer zur Lohnsteuer 

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.04. für den Eingang der Zahlung.
Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde
(Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig.

Für März ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 26.03.2024.

Wir helfen Ihnen bei den Steuern, sei es Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Mittelständler oder Rentner.
Auch mit betriebswirtschaftlicher Beratung stehen wir Ihnen gern zur Seite! 

 

Wir bearbeiten die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Nachbarschafts- und WEG-Sachen sowie Strafrecht.

AKTUELLE VORTRÄGE

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Was

Hausverwaltung

Von der einfachen Nebenkostenabrechnung an den Mieter bis zur kompletten Verwaltung von Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks bietet Ihnen die Hermann Bader Hausverwaltungs GmbH ihre Hilfestellung an.
Viele Immobilieneigentümer sind mit den Unmengen an Bürokratie und dem Ärger mit den Handwerkern überfordert.
Wir haben langjährige Erfahrung und scheuen weder den Papierkram noch die Vor-Ort-Termine mit Mietern und Dienstleistern.

sonst

Inkassowesen

An der Schnittstelle zwischen Buchhaltung und Rechtsberatung haben wir unser Geschäftsfeld „Inkassowesen“ angesiedelt. Mit den Zahlungs- und Mahndaten aus Ihrer Buchhaltung können wir säumige Zahler zielgenau und detailliert ansprechen und Ihnen sehr oft schon vor Gericht und Vollstreckung zu Ihrem Geld verhelfen.

noch

EDV-Sicherheitsberatung

Datensicherheit ist sowohl für Anwälte, ganz besonders aber für Steuerberater ein großes Thema.
Unsere langjährigen Erfahrungen und das Hintergrundwissen Herrn Baders setzen wir auch ein, um Ihnen wertvolle Ratschläge zu geben, damit Ihre Daten sicher sind und bleiben.