10.05. Umsatzsteuer / Lohnsteuer / Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die dreitägige Zahlungschonfrist endet am 15.05.2023 für den Eingang der Zahlung.
Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.
15.05. Gewerbesteuer / Grundsteuer
Die dreitägige Zahlungschonfrist endet am 19.05.2023 für den Eingang der Zahlung.
Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde
(Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.