AKTUELLES
10.12. Umsatzsteuer / Lohnsteuer / Kirchensteuer zur Lohnsteuer / Einkommensteuer / Kirchensteuer / Körperschaftssteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang der Zahlung.
Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde
(Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.
11.01. Umsatzsteuer / Lohnsteuer / Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.01. für den Eingang der Zahlung.
Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde
(Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig.
Für Dezember ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 28.12.2020.
Corona-Krise
Weltweit beherrscht das Coronavirus (COVID-19) das gesellschaftliche Leben und die
Wirtschaft.
Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen und Behörden-Empfehlungen aufmerksam, um
jederzeit auf Änderungen der Situation reagieren zu können.
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mandanten mit Ihren Familien hat dabei für
uns oberste Priorität.
FOLGENDE
MASSNAHMEN WURDEN ERGRIFFEN
• Der durchgehende Betrieb unserer Kanzlei ist gesichert, auch mittels
Homeoffice-Zugängen
• Um unsere Mitarbeiter zu schützen, haben wir die Arbeitszeiten flexibilisiert,
um das Gebot der sozialen Distanz möglichst einzuhalten. Bitte haben Sie daher
Verständnis, dass unsere Mitarbeiter evtl. nicht zu den gewohnten Zeiten sofort
erreichbar sind.
• Die Bearbeitung laufender Mandate und die Mandatierung in neuen Angelegenheiten
ist sowohl per Email, als auch telefonisch zu den regulären
Kanzlei-Öffnungszeiten möglich.
• Bitte haben Sie Verständnis, dass Parteiverkehr aktuell nur in Ausnahmefällen und mit
Tragen einer Maske möglich ist!
Wir helfen Ihnen bei den Steuern, sei es Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Mittelständler oder Rentner.
Auch mit betriebswirtschaftlicher Beratung stehen wir Ihnen gern zur Seite!

Wir bearbeiten die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Nachbarschafts- und WEG-Sachen sowie Strafrecht.
Was
Hausverwaltung
Von der einfachen Nebenkostenabrechnung an den Mieter bis zur kompletten Verwaltung von Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks bietet Ihnen die Hermann Bader Hausverwaltungs GmbH ihre Hilfestellung an.
Viele Immobilieneigentümer sind mit den Unmengen an Bürokratie und dem Ärger mit den Handwerkern überfordert.
Wir haben langjährige Erfahrung und scheuen weder den Papierkram noch die Vor-Ort-Termine mit Mietern und Dienstleistern.
sonst
Inkassowesen
An der Schnittstelle zwischen Buchhaltung und Rechtsberatung haben wir unser Geschäftsfeld „Inkassowesen“ angesiedelt. Mit den Zahlungs- und Mahndaten aus Ihrer Buchhaltung können wir säumige Zahler zielgenau und detailliert ansprechen und Ihnen sehr oft schon vor Gericht und Vollstreckung zu Ihrem Geld verhelfen.
noch
EDV-Sicherheitsberatung
Datensicherheit ist sowohl für Anwälte, ganz besonders aber für Steuerberater ein großes Thema.
Unsere langjährigen Erfahrungen und das Hintergrundwissen Herrn Baders setzen wir auch ein, um Ihnen wertvolle Ratschläge zu geben, damit Ihre Daten sicher sind und bleiben.