Auf meinen Vorträgen gebe ich meinen Zuhörern immer folgendes mit auf den Weg:
„Eltern sollten sich nicht nur zu Lebzeiten um ihre Kinder kümmern, sondern ihre Aufgabe ist es auch, durch sinnvolle Testamentsgestaltung Streit in der nächsten Generation zu vermeiden.“
Gestaltung von Testamenten (Einzeltestamente, „Berliner Testamente“)
Lebzeitige Überlassungen
Mediation
Pflichtteilsrecht
Testamentsvollstreckung
Vermächtnisrecht
Vorsorgevollmacht
Telefon Sekretariat
08231/ 60 12 0
Email
info@bader-koe.de
Beruflicher Werdegang
Zulassung zur Rechtsanwältin 2002
Zulassung als Fachanwältin für Erbrecht 2005, als einer der ersten Augsburger Rechtsanwälte
Langjährige Tätigkeit in einer großen Erbrechtskanzlei
bei Bader und Kollegen seit 2010
Weitere Qualifikationen: empfohlenes Mitglied des Instituts für Erbrecht, einem Zusammenschluss von Erbrechtsspezialisten, die national und international tätig sind